Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Zeltplatz Alpha One

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis
zwischen dem Betreiber des Zeltplatz Alpha One und den Nutzern des Zeltplatzes
(nachfolgend „Nutzer“). Mit der Buchung des Zeltplatzes erkennt der Nutzer die AGB´s
an.

2. Buchung und Vertragsschluss

  • 2.1. Die Buchung des Jugendzeltplatzes erfolgt schriftlich.
  • 2.2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der Buchung durch
    den Betreiber zustande.
  • 2.3. Änderungen oder Ergänzungen der Buchung bedürfen ebenfalls der
    schriftlichen Bestätigung durch den Betreiber.
  • 2.4. Hat ein Dritter für den Nutzer gebucht, haftet dieser dem Zeltplatz Alpha One
    gegenüber zusammen mit dem Nutzer als Gesamtschuldner für alle
    Verpflichtungen aus der Buchungsbestätigung.

3. Leistungen, Zahlungen, Fälligkeiten, Stornierungen

  • 3.1. Der Zeltplatz Alpha One ist verpflichtet, die dem Gast vereinbarten
    Leistungen zu erbringen. Der Gast erwirbt grundsätzlich keinen Anspruch auf
    die Bereitstellungen bestimmter Zeltplätze oder Leistungen.
  • 3.2. Die angegebenen Preise schließen die jeweils geltende
    Mehrwertsteuer und Übernachtungssteuer ( augenommen Jugendliche und
    Ehrenamtliche ) ein. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer / Übernachtungssteuer nach
    Vertragsabschluss durch den Gesetzgeber/Kommune geht bzw. erfolgt zu Lasten des
    Gastes.
  • 3.3. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung innerhalb von 14 Tagen nach
    dem Abreisetag, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  • 3.4. Bei einer Stornierung durch den Nutzer gelten folgende Stornobedingungen:
    – Bei einer Stornierung bis 12 Monate vor Anreise: 25 % des
    Gesamtübernachtungspreises
    – Bei einer Stornierung bis 3 Monate vor Anreise: 60 % des
    Gesamtübernachtungspreises
    – Bei einer Stornierung ab 2 Monate vor Anreise: 80 % des
    Gesamtübernachtungspreises
    – Die Stornierungsgebühren richten sich nach dem
    Gesamtübernachtungspreis (kalkulierte Teilnehmerzahl lt. Angebot)
    – Individuelle Regelungen sind möglich und im Vertrag definiert.
  • 3.5. Ferner ist der Betreiber berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, wenn insbesondere:
    – höhere Gewalt oder andere vom Zeltplatz nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
    – Der Gast andere Gäste in Ihrer Ruhe stört, Einrichtungen mutwillig oder fahrlässig beschädigt, Gäste oder Mitarbeiter beleidigt oder bedroht. Gegen die geltenden Brandschutz- oder anderen Vorschriften verstößt
  • 3.6. Bei einem berechtigten Rücktritt des Betreibers entsteht kein Anspruch des Gastes und / oder der / dem verantwortlich zeichnenden Dritten auf Schadensersatz.

4. An- und Abreise

  • 4.1. Die Anreise erfolgt ab 12:00 Uhr, die Abreise bis 12:00 Uhr. Eine frühere
    Anreise oder spätere Abreise bedarf der Absprache mit dem Betreiber.
  • 4.2. Der Zeltplatz ist in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zu
    hinterlassen. Der Nutzer haftet für etwaige Schäden, die durch ihn oder die
    von ihm betreuten Personen verursacht werden.

5. Nutzung des Zeltplatzes

  • 5.1. Der Zeltplatz darf nur für den im Buchungsvertrag angegebenen Zweck
    genutzt werden.
  • 5.2. Der Nutzer ist verpflichtet, die Platzordnung und alle geltenden gesetzlichen
    Bestimmungen einzuhalten.
  • 5.3. Offenes Feuer ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen und nach
    Absprache mit dem Betreiber gestattet.
  • 5.4. Haustiere sind nur nach vorheriger Absprache erlaubt.
  • 5.5. Müll ist zu trennen, Sperrmüll wie Zeltgestänge, Gaskocher, Pavillons sind
    mitzunehmen!
  • 5.6. Brandschutzgassen sind einzuhalten.
  • 5.7. Fettlöscher sind in mitgebrachten Zeltküchen notwendig.
  • 5.8. Feuerlöscher sind aufzustellen (Können bei uns bei Bedarf geliehen werden)
  • 5.9. Lagerfeuer mit ausreichend Abstand zu Zelten etc.

6. Haftung des Betreibers (Inhaber)

  • 6.1. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch Dritte oder durch höhere
    Gewalt verursacht werden.
  • 6.2. Der Betreiber haftet nur bei Verletzung wesentlicher
    Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
  • 6.3. Der Nutzer ist für die Sicherung seiner Wertgegenstände selbst
    verantwortlich.

7. Haftung des Nutzers

  • 7.1. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die er, seine Betreuer oder Teilnehmer
    während des Aufenthaltes auf dem Zeltplatz verursachen.
  • 7.2. Eltern haften für ihre Kinder.

8. Nachtruhe

Es gilt die gesetzliche Nachtruhe:

– Mo-Fr: 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr
– Sa/Sonntag: 9:00 Uhr bis 22:00 Uhr
– Mittagsruhe: 13:00 bis 15:00 Uhr

Darüber hinaus kann bei der Stadt Hameln eine Verkürzung der Nachtruhe
beantragt werden! Unterlagern könnt ihr über uns erhalten bzw. sprecht euch mit
uns ab.

9. Datenschutz

  • 9.1 Der Betreiber verarbeitet personenbezogene Daten des Nutzers nur zum
    Zweck der Vertragsabwicklung und in Übereinstimmung mit den geltenden
    Datenschutzbestimmungen.
  • 9.2 Nähere Informationen sind in der Datenschutzerklärung des Betreibers
    enthalten.

10.Schlussbestimmungen

10.1.Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

10.2.Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

10.3.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Halvestorf, August 2024