Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Zeltplatz Alpha One
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis
zwischen dem Betreiber des Zeltplatz Alpha One und den Nutzern des Zeltplatzes
(nachfolgend „Nutzer“). Mit der Buchung des Zeltplatzes erkennt der Nutzer die AGB´s
an.
2. Buchung und Vertragsschluss
- 2.1. Die Buchung des Jugendzeltplatzes erfolgt schriftlich.
- 2.2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der Buchung durch
den Betreiber zustande. - 2.3. Änderungen oder Ergänzungen der Buchung bedürfen ebenfalls der
schriftlichen Bestätigung durch den Betreiber. - 2.4. Hat ein Dritter für den Nutzer gebucht, haftet dieser dem Zeltplatz Alpha One
gegenüber zusammen mit dem Nutzer als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus der Buchungsbestätigung.
3. Leistungen, Zahlungen, Fälligkeiten, Stornierungen
- 3.1. Der Zeltplatz Alpha One ist verpflichtet, die dem Gast vereinbarten
Leistungen zu erbringen. Der Gast erwirbt grundsätzlich keinen Anspruch auf
die Bereitstellungen bestimmter Zeltplätze oder Leistungen. - 3.2. Die angegebenen Preise schließen die jeweils geltende
Mehrwertsteuer und Übernachtungssteuer ( augenommen Jugendliche und
Ehrenamtliche ) ein. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer / Übernachtungssteuer nach
Vertragsabschluss durch den Gesetzgeber/Kommune geht bzw. erfolgt zu Lasten des
Gastes. - 3.3. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung innerhalb von 14 Tagen nach
dem Abreisetag, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. - 3.4. Bei einer Stornierung durch den Nutzer gelten folgende Stornobedingungen:
– Bei einer Stornierung bis 12 Monate vor Anreise: 25 % des
Gesamtübernachtungspreises
– Bei einer Stornierung bis 3 Monate vor Anreise: 60 % des
Gesamtübernachtungspreises
– Bei einer Stornierung ab 2 Monate vor Anreise: 80 % des
Gesamtübernachtungspreises
– Die Stornierungsgebühren richten sich nach dem
Gesamtübernachtungspreis (kalkulierte Teilnehmerzahl lt. Angebot)
– Individuelle Regelungen sind möglich und im Vertrag definiert. - 3.5. Ferner ist der Betreiber berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, wenn insbesondere:
– höhere Gewalt oder andere vom Zeltplatz nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
– Der Gast andere Gäste in Ihrer Ruhe stört, Einrichtungen mutwillig oder fahrlässig beschädigt, Gäste oder Mitarbeiter beleidigt oder bedroht. Gegen die geltenden Brandschutz- oder anderen Vorschriften verstößt - 3.6. Bei einem berechtigten Rücktritt des Betreibers entsteht kein Anspruch des Gastes und / oder der / dem verantwortlich zeichnenden Dritten auf Schadensersatz.
4. An- und Abreise
- 4.1. Die Anreise erfolgt ab 12:00 Uhr, die Abreise bis 12:00 Uhr. Eine frühere
Anreise oder spätere Abreise bedarf der Absprache mit dem Betreiber. - 4.2. Der Zeltplatz ist in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zu
hinterlassen. Der Nutzer haftet für etwaige Schäden, die durch ihn oder die
von ihm betreuten Personen verursacht werden.
5. Nutzung des Zeltplatzes
- 5.1. Der Zeltplatz darf nur für den im Buchungsvertrag angegebenen Zweck
genutzt werden. - 5.2. Der Nutzer ist verpflichtet, die Platzordnung und alle geltenden gesetzlichen
Bestimmungen einzuhalten. - 5.3. Offenes Feuer ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen und nach
Absprache mit dem Betreiber gestattet. - 5.4. Haustiere sind nur nach vorheriger Absprache erlaubt.
- 5.5. Müll ist zu trennen, Sperrmüll wie Zeltgestänge, Gaskocher, Pavillons sind
mitzunehmen! - 5.6. Brandschutzgassen sind einzuhalten.
- 5.7. Fettlöscher sind in mitgebrachten Zeltküchen notwendig.
- 5.8. Feuerlöscher sind aufzustellen (Können bei uns bei Bedarf geliehen werden)
- 5.9. Lagerfeuer mit ausreichend Abstand zu Zelten etc.
6. Haftung des Betreibers (Inhaber)
- 6.1. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch Dritte oder durch höhere
Gewalt verursacht werden. - 6.2. Der Betreiber haftet nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten). - 6.3. Der Nutzer ist für die Sicherung seiner Wertgegenstände selbst
verantwortlich.
7. Haftung des Nutzers
- 7.1. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die er, seine Betreuer oder Teilnehmer
während des Aufenthaltes auf dem Zeltplatz verursachen. - 7.2. Eltern haften für ihre Kinder.
8. Nachtruhe
Es gilt die gesetzliche Nachtruhe:
– Mo-Fr: 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr
– Sa/Sonntag: 9:00 Uhr bis 22:00 Uhr
– Mittagsruhe: 13:00 bis 15:00 Uhr
Darüber hinaus kann bei der Stadt Hameln eine Verkürzung der Nachtruhe
beantragt werden! Unterlagern könnt ihr über uns erhalten bzw. sprecht euch mit
uns ab.
9. Datenschutz
- 9.1 Der Betreiber verarbeitet personenbezogene Daten des Nutzers nur zum
Zweck der Vertragsabwicklung und in Übereinstimmung mit den geltenden
Datenschutzbestimmungen. - 9.2 Nähere Informationen sind in der Datenschutzerklärung des Betreibers
enthalten.
10.Schlussbestimmungen
10.1.Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
10.2.Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.3.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Halvestorf, August 2024